Datenschutz

Ihre Daten bleiben Ihre Daten.

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Anmeldung bzw. Ummeldung bei Wohnsitzwechsel

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Diese Anmeldung ist persönlich vorzunehmen.

Personen unter 16 Jahren werden von denjenigen angemeldet, in deren Wohnung sie einziehen. 

Ist für eine volljährige Person ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die An- oder Abmeldung.

Benötigte Unterlagen bei An-/Ummeldung im Bürgerbüro

  • Personalausweis/Reisepass jeder anzumeldenden Person
  • Betreuerausweis bzw. Gerichtsbeschluss des Pflegers/Betreuers sowie dessen Personalausweis
  • Wohnungsgeberbescheinigung

Bürgerbüro der Stadt Pirna

Am Markt 1/2 (Rathaus)

01796Pirna

Tel.: +49 3501 556-0 (Zentrale)

Tel.: +49 3501 556-368 (Bürgerbüro)

Bürgerhilfe Pirna

Wohnungsgeberbescheinigung einfach erstellen