Die von Ihnen eingegebenen Angaben werden ausschließlich dafür verwendet, das gewünschte PDF-Formular für Sie auszufüllen.
Es erfolgt keine dauerhafte Speicherung Ihrer eingegebenen Daten.
Die Angaben werden nicht in einer Datenbank gespeichert.
Die Daten werden nicht für andere Zwecke verwendet.
Die Angaben werden nicht an Dritte weitergegeben.
Nach der Erstellung des PDF-Formulars werden die eingegebenen Daten nicht aufbewahrt.
Das Tool dient lediglich als Ausfüllhilfe: Sie geben Ihre Angaben bequem ein – wir übertragen diese für Sie an die richtigen Stellen des Original-PDF-Formulars.
✓
Bürgerhilfe Pirna
Hundesteuer einfach an- oder abmelden
Assistent wird geladen …
Einen kleinen Moment bitte.
Hundesteuer
Wer einen Hund hält (Hundehalter), ist verpflichtet, Hundesteuer zu zahlen. Als Hundehalter gilt, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen hat, um ihn seinen Zwecken oder denen seines Haushaltes oder seines Betriebes dienstbar zu machen.
Wer im Stadtgebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, anzuzeigen. Für jeden Hund wird bei der Anmeldung eine Hundesteuermarke ausgegeben. Hunde müssen mit der gültigen, lesbar befestigten Hundesteuermarke versehen sein, wenn sie sich außerhalb des vom Hundehalter bewohnten Hauses oder dessen umfriedeten Grundbesitzes aufhalten. Endet die Hundehaltung, so ist dies der Stadtverwaltung Pirna innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen.
Genaue Informationen enthält die Hundesteuersatzung, die unter der Rubrik Ortsrecht im Bereich „Allgemeine Finanzwirtschaft (Steuern und Abgaben)“ zu finden ist.