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Arbeiten im Straßenraum, Baumaßnahmen

Es ist generell für jede Maßnahme, die in den öffentlichen Verkehrsraum eingreift, ein Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung bei der Stadtverwaltung Pirna zu stellen. Bei größeren Maßnahmen ist zusätzlich ein Umleitungsplan als Vorschlag erforderlich. Der Antrag ist vom Bauleiter oder einer von ihm damit beauftragten Person zu unterzeichnen. Liegt eine Planung in Bauabschnitten vor, so ist eine Verkehrsführung bezogen auf jeden einzelnen Bauabschnitt anzugeben.

Als Mindestantragsfrist für alle Maßnahmen gilt ein Zeitraum von zehn Werktagen. Ausnahmen davon sind abschließend nur in folgenden zwei Fällen möglich:

  1. sofortiges Tätigwerden im Havariefall notwendig; Verfahren dann: sofortige telefonische Anzeige; schriftlichen Antrag umgehend nachreichen
  2. Maßnahmen, welche im Vorfeld durch Beratung und/ oder Begehung im Detail abgestimmt sind und die Baudurchführung keine davon abweichenden Maßnahmen erfordert

Die Verkehrsraumeinschränkung darf grundsätzlich erst nach Zustellung der verkehrsrechtlichen Anordnung erfolgen, da der Genehmigungsbescheid auf der Baustelle vorhanden sein muss. Verantwortlich für die Einhaltung der im Genehmigungsbescheid erteilten Auflagen und ordnungsgemäße Absicherung der Baustelle ist der im Bescheid angegebene Bauleiter. Anträge sind grundsätzlich spätestens 10 Werktage vorher zu stellen. Sollte sich zeigen, dass der genehmigte Zeitraum zur Beendigung der Arbeiten nicht ausreicht, ist rechtzeitig vor Beendigung der Maßnahme ein begründeter Antrag auf Verlängerung zu stellen.

Für Rückfragen zu diesem Formular steht der Fachdienst Ordnung, Sicherheit, Gewerbeangelegenhei
ten gern unter [email protected] oder +49 3501 556-346 zur Verfügung.

Bürgerhilfe Pirna

Arbeiten im Straßenraum beantragen

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