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Bürgerhilfe Pirna
Gewerbe-Ummeldung einfach erstellen
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Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldungen
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies anzeigen. Das gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, der Name des Gewerbetreibenden geändert wird oder der Betrieb aufgegeben wird.
Die Zustellung der Gewerbemeldung kann persönlich, per Post (Stadtverwaltung Pirna – Gewerbeangelegenheiten, Am Markt 1/2, 01796 Pirna) oder auch per E-Mail erfolgen. Die E-Mailadresse ist auf dem dazugehörigen Formular zu finden. In jedem Fall muss die Gewerbemeldung vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein.
Zur Feststellung der Identität des Anzeigenden ist eine Kopie des Personalausweises oder Passes mit letzter Meldebescheinigung (Kopie des Aufenthaltstitels bei Nicht-EU-Bürgern) vorzulegen.
Welche Anforderungen eventuell noch erfüllt werden müssen, ist unter den unten genannten Hinweisen zu finden.
Im Fall einer persönlichen Vorsprache ist das Ausfüllen des Formulars nicht erforderlich.
Es ist zu prüfen, ob eine persönliche Vorsprache erforderlich ist, oder ob das Anliegen schriftlich, telefonisch oder per E-Mail geklärt werden kann.
Dieexternal link: An-, Ab- und Ummeldung eines Gewerbes ist über die Plattform amt24.sachsen.de auch online möglich. Dazu wird ein Servicekonto benötigt, welches problemlos direkt auf der Plattform angelegt werden kann.
Wenn alle Unterlagen vollständig sind, wird die Bescheinigung der Gewerbemeldung und der Gebührenbescheid auf dem Postweg versendet.
Sollten noch Unterlagen oder Informationen fehlen, wird durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufgenommen, aus diesem Grund ist es wichtig eine Telefonnummer oder E-Mailadresse zu hinterlassen.